Optischer Rauchmelder mit 10-Jahres-Batterie SafeMate
Optischer Rauchmelder zur Deckenmontage erhöht das Sicherheitsgefühl und warnt vor einem möglichen Brand. Der Rauchmelder erkennt Rauchpartikel und reagiert empfindlich auf stark rauchende und glimmende Brände. Es wird empfohlen, den Rauchmelder in Schlafzimmern sowie im Wohnzimmer zu installieren. Der Melder verfügt über eine Stummschaltungsfunktion, mit der er vorübergehend deaktiviert werden kann. Die Hush-Stummschaltung hält etwa zehn Minuten an.
Das Paket enthält eine Montageplatte, Schrauben sowie eine Anleitung. Ebenfalls enthalten ist eine Lithium-Batterie CR123A mit einer Lebensdauer von ca. 10 Jahren. Die Batterie des Rauchmelders ist nicht austauschbar.
- Optischer Rauchmelder mit 10-Jahres-Batterie SafeMate
- Maße 100 x 34 mm
- Inklusive Lithium-Batterie CR123A, Lebensdauer ca. 10 Jahre
- Stromverbrauch im Ruhemodus <5uA
- Alarmstromverbrauch <100 mA
- Betriebstemperatur 0...+40 °C
- Betriebsfeuchtigkeit < 93 %
- Alarmlautstärke 85 dB
- Hush-Stummschaltungsfunktion, Dauer ca. 10 Minuten
- Test- / Stummschalttaste
- Entspricht der Norm EN 14604
Die ab 2025 gültigen Änderungen bezüglich Rauchmeldern betreffen auch Wohnungseigentümergemeinschaften und wirken sich insbesondere auf Verantwortlichkeiten, Wartung und Platzierung der Melder in Gemeinschafts- sowie Privatbereichen aus. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften:
1. Verantwortung für Rauchmelder
- Die Verantwortung der Wohnungseigentümergemeinschaft umfasst die Sicherstellung, dass in Gemeinschaftsflächen (z. B. Treppenhäuser, Keller, Dachböden und Lagerräume) angemessene Rauchmelder installiert sind.
- Rauchmelder in Wohnräumen liegen überwiegend weiterhin in der Verantwortung der Eigentümer oder Bewohner, jedoch ist die Wohnungseigentümergemeinschaft verpflichtet, über neue Vorschriften und deren Einhaltung zu informieren.
2. Platzierung der Melder
- In jedem Stockwerk müssen ausreichend Melder vorhanden sein, die gemäß den Normen platziert werden.
- Für Wohnräume: Ein Melder pro 60 m², zudem muss in jedem Schlafzimmer und Aufenthaltsraum ein eigener Melder installiert sein.
- In Gemeinschaftsflächen sind Rauchmelder an brandgefährdeten Stellen wie Lagerräumen und Technikräumen zu installieren.
3. Wartung und Prüfung
- Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss sicherstellen, dass die Rauchmelder in Gemeinschaftsflächen regelmäßig überprüft und getestet werden, beispielsweise im Rahmen der Jahreswartung.
- Bei batteriebetriebenen Meldern ist auf langlebige (10 Jahre) Lithium-Batterien umzusteigen oder alternativ netzbetriebene Melder zu verwenden.
4. Information und Anleitung für Bewohner
- Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist verpflichtet, Eigentümer und Bewohner über neue Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls Anleitungen zur Anschaffung und Platzierung geeigneter Melder bereitzustellen.
5. Prüfung als Teil des Rettungsplans
- Der Rettungsplan der Gemeinschaft ist gemäß den neuen Vorschriften zu aktualisieren und muss Wartung, Platzierung und Funktionssicherheit der Rauchmelder berücksichtigen.
Mit diesen Änderungen soll die Brandsicherheit erhöht und sichergestellt werden, dass Brände sowohl in einzelnen Wohnungen als auch in Gemeinschaftsbereichen möglichst früh erkannt werden. Wohnungseigentümergemeinschaften sollten sich rechtzeitig auf die Änderungen vorbereiten, beispielsweise durch Budgetierung für den Austausch der Melder und Organisation einer Informationskampagne für die Bewohner.
- Garantiedauer: 5 Jahr

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